
PAKETSHOP - SCHWEIZER KUNDEN
Nachdem wir am 12.01. vom Ministerium für Soziales und Integration Baden Württemberg noch die Auskunft erhielten, dass Schweizer Kunden Ihre Pakete bei uns abholen können, wurde diese nun am 13.01.21 leider widerrufen.
Eine Einreise nach Deutschland ist nun, ohne danach in Quarantäne gehen zu müssen, nur noch für folgende Personen möglich:
- Durchreisende
- Grenzpendler und Grenzgänger
- Personen, die aufgrund des Besuchs von - Verwandten ersten Grades oder der Partnerin oder des Partners für weniger als 72 Stunden einreisen.
- Gewerblicher Warenverkehr
Sollten Sie Sendungen dringend benötigen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Wir bieten gerne einen Versand zu Ihnen nach Hause an.
Hier der originale Wortlaut aus den FAQ's der Landesregierung Baden-Württemberg:
Müssen Personen, die in Deutschland Pakete abholen, in Quarantäne?
Wer sich in einem Risikogebiet bestellte Waren explizit an eine vom Wohnort abweichende Adresse in Baden-Württemberg, beispielsweise Paketshops oder sonstige Paketannahmestellen, liefern lässt, kann sie dort nicht abholen, ohne anschließend in Quarantäne zu müssen. Dies fällt unter den Begriff „einkaufen“.
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-tests-fuer-reiserueckkehrer/